Die Gehälter und Zulagen der ArbeitnehmerInnen der Universitäten werden mit 1. Februar 2021 um 1,45 % erhöht.
Dieser Prozentsatz entspricht der Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst und reiht sich in die Gehaltsabschlüsse anderer Branchen ein.
Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds wird die Kaufkraft der MitarbeiterInnen nachhaltig gesichert und das große Engagement des
allgemeinen, wissenschaftlichen und künstlerischen Personals honoriert.
Änderungen im Kollektivvertrag der Universitäten „12. Nachtrag vom 03.12.2020“
Gehaltstabellen UNI-KV per 01.02.2021