Der Betriebsrat für das allgemeine
Universitätspersonal.

Krank im Urlaub

KRANK IM URLAUB !!!!

Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:

 

–  die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,

– die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,

– die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen dem Arbeitgeber mitgeteil wird und

– bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt wird.

 

Krankheit verlängert Urlaub nicht!

 

– Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder man danach wieder gesund ist, muß der Dienst wieder sofort angetreten werden.

 

Wichtig!

 

– Die Tage, an denen Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen nicht als Urlaubstage.

 

Siehe hier.