Der Betriebsrat für das allgemeine
Universitätspersonal.

Familienhospizkarenz

Familienhospizkarenz

 

Die Familienhospizkarenz gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder bei aufrechtem Arbeitsverhältnis vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.

 

Wichtig!

 

Die Familienhospizkarenz kann in Form der Sterbebegleitung naher Angehöriger oder in Form der Begleitung von schwersterkrankten Kindern in Anspruch genommen werden.

 

Nähere Infos findet Ihr hier.

 

Broschüre „Pflegekarenz/Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz/Familienhospizteilzeit – Leicht Lesen“ (→ BMSGPK)