KRANK IM URLAUB !!!!
Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:
– die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
– die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
– die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen dem Arbeitgeber mitgeteil wird und
– bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt wird.
Krankheit verlängert Urlaub nicht!
– Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder man danach wieder gesund ist, muß der Dienst wieder sofort angetreten werden.
Wichtig!
– Die Tage, an denen Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen nicht als Urlaubstage.
Siehe hier.