Der Betriebsrat für das allgemeine
Universitätspersonal.

MitarbeiterInnengespräch

Beamtendienstrecht – Mitarbeitergespräch § 45a

Beamtendienstrecht – Teamarbeitsbesprechnung § 45b

 

Vertragsbedienstetengesetz

 

KV-Bedienstete

 

Im Beamtendienstrecht ist das Mitarbeitergespräch im § 45a

bzw. die darauffolgende Teamarbeitsbesprechung im § 45b geregelt.

 

Im Vertragsbedienstetengesetz sind das Mitarbeitergespräch bzw. die darauffolgende Teamarbeitsbesprechung durch den § 5 festgesetzt, welcher auf die Gültigkeit der § 45a und § 45b des Beamtendienstgesetz verweist.

 

Im Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete ist das Mitarbeiter(innen)gespräch im § 9 Pkt. 4 erfaßt.