Beamtendienstrecht – Mitarbeitergespräch § 45a
Beamtendienstrecht – Teamarbeitsbesprechnung § 45b
Im Beamtendienstrecht ist das Mitarbeitergespräch im § 45a
bzw. die darauffolgende Teamarbeitsbesprechung im § 45b geregelt.
Im Vertragsbedienstetengesetz sind das Mitarbeitergespräch bzw. die darauffolgende Teamarbeitsbesprechung durch den § 5 festgesetzt, welcher auf die Gültigkeit der § 45a und § 45b des Beamtendienstgesetz verweist.
Im Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete ist das Mitarbeiter(innen)gespräch im § 9 Pkt. 4 erfaßt.