Leistungsprämien 2019
In erweiterter Anwendung der diesbezüglichen Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes kann MitarbeiterInnen des Allgemeinen Universitätspersonals eine Leistungsprämie für besondere, über den erwartbaren Arbeitserfolg hinausgehende Leistungen eine Leistungsprämie zuerkannt werden. Die Prämienhöhe kann zwischen mindestens € 100,00 und maximal € 400,00 betragen.
Die entsprechenden Anträge sind am Ende des Jahres und zwar ab November bis spätestens 15.12. durch die jeweilige Dienstvorgesetzte/dem jeweiligen Dienstvorgesetzten an die Leiterin der Personalabteilung zu stellen.